Baukoordination

Bau-koordination

Leistung des Planungskoordinators

Die Leistungen des Planungskoordination nehmen Einfluss auf sämtliche Planungsphasen. Der Planungskoordinator sorgt dafür, dass bei Entwurf, Ausführungsplanung und Vorbereitung des Bauprojektes die allgemeinen Grundsätze gemäß § 7 Arbeitnehmerinnenschutzgesetz eingehalten werden. Dies betrifft insbesondere die architektonische, technische und organisatorische Planung, die Einteilung der Arbeiten (Bauzeitplan), die gleichzeitig oder nacheinander durchgeführt werden und die Abschätzung der voraussichtlichen Dauer für die Durchführung der Arbeiten. Der Planungskoordinator hat die Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß §7 AschG bei Entwurf, Ausführungsplanung und Vorbereitung des Bauprojektes zu koordinieren. Weiters hat er einen Sicherheits– und Gesundheitsschutzplan, entsprechend §7 Bauarbeiterkoordinationsgesetz auszuarbeiten. Zudem hat er eine Unterlage für spätere Arbeiten, entsprechend §8 Bauarbeiterkoordinationsgesetz, zusammenzustellen.

Leistung des Baustellenkoordinators

Der Baustellenkoordinator hat zu koordinieren:

Der Baustellenkoordinator hat darauf zu achten, dass

Der Baustellenkoordinator hat