Planung

Der Entwurf

Grundlegende Beratung, Erhebung und Aufklärung des Bauherren hinsichtlich sämtlicher baurelevanten Vorschriften und Bestimmungen, grundsätzlicher Lösungsvorschlag nach den individuellen Vorstellungen des Bauherren, in der Regel im Maßstab 1:200, einschließlich aller Besprechungsskizzen (am besten bringen Sie wenn vorhanden: Lage- und Höhenplan, Aufmasspläne des Bestandes, rechtliche Festlegung auf dem Grundstück, Raum- und Funktionsprogramm nach Ihrer Wunschvorstellungen direkt bei der ersten Besprechung mit).

Ziel der Entwurfsplanung ist es:

Einreichung und Genehmigungsverfahren

Durchführung der für die baubehördliche Bewilligung erforderlichen Erhebungen sowie Abklärungen bis hin zum gültigen Baubescheid. Erarbeitung der erforderlichen Planunterlagen und Schriftstücke auf der Grundlage des Entwurfes, soweit diese nicht von Sonderfachleuten (E-/ HKLS- Planer) zu erbringen sind. Mitwirkung bei Erläuterungen und notwendigen Verhandlungen mit Behörden, Sonderfachleuten und sonstigen mit der Planung im Zusammenhang stehenden Dritten im Einvernehmen mit dem Bauherrn im Zuge des Genehmigungsverfahrens.

Ausführungs- und Detailplanung

Aufarbeitung auf Grund des genehmigten Einreichplanes unter Berücksichtigung der behördlichen Bewilligungen und der Beiträge der anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Sonderfachplaner) mit allen für die Ausführung notwendigen Angaben. Zeichnerische Darstellung des Bauwerkes mit allen für die ausführungsnotwendigen Angaben z.B. endgültige, vollständige Ausführungs- und Detailzeichnungen in den jeweiligen erforderlichen Maßstäben mit Eintragung der erforderlichen Maßangaben, Materialbestimmung und textlichen Ausführungen (exkl. Montage- und Werkstattzeichnungen). Koordination und Integration der Leistungen anderer an der planungsfachlich beteiligten Projektanten.