Planung
Der Entwurf
Grundlegende Beratung, Erhebung und Aufklärung des Bauherren hinsichtlich sämtlicher baurelevanten Vorschriften und Bestimmungen, grundsätzlicher Lösungsvorschlag nach den individuellen Vorstellungen des Bauherren, in der Regel im Maßstab 1:200, einschließlich aller Besprechungsskizzen (am besten bringen Sie wenn vorhanden: Lage- und Höhenplan, Aufmasspläne des Bestandes, rechtliche Festlegung auf dem Grundstück, Raum- und Funktionsprogramm nach Ihrer Wunschvorstellungen direkt bei der ersten Besprechung mit).
Ziel der Entwurfsplanung ist es:
- Lösung der Umsetzung für Ihr individuelle Planung Ihrer Bauaufgabe (Umsetzung des gewünschten Raumprogrammes (Raumaufteilung, Positionierung auf dem Grundstück, etc.)
- Möglichkeit einer Grobe Baukostenschätzung nach Bruttorauminhalt oder bebauter Fläche
- Möglichkeit für die grobe Festlegung eines Terminrahmen inkl. relevanter Meilensteine
- Grundlage für die Vorverhandlungen mit Behörden und an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
Einreichung und Genehmigungsverfahren
Durchführung der für die baubehördliche Bewilligung erforderlichen Erhebungen sowie Abklärungen bis hin zum gültigen Baubescheid. Erarbeitung der erforderlichen Planunterlagen und Schriftstücke auf der Grundlage des Entwurfes, soweit diese nicht von Sonderfachleuten (E-/ HKLS- Planer) zu erbringen sind. Mitwirkung bei Erläuterungen und notwendigen Verhandlungen mit Behörden, Sonderfachleuten und sonstigen mit der Planung im Zusammenhang stehenden Dritten im Einvernehmen mit dem Bauherrn im Zuge des Genehmigungsverfahrens.
Ausführungs- und Detailplanung
Aufarbeitung auf Grund des genehmigten Einreichplanes unter Berücksichtigung der behördlichen Bewilligungen und der Beiträge der anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Sonderfachplaner) mit allen für die Ausführung notwendigen Angaben. Zeichnerische Darstellung des Bauwerkes mit allen für die ausführungsnotwendigen Angaben z.B. endgültige, vollständige Ausführungs- und Detailzeichnungen in den jeweiligen erforderlichen Maßstäben mit Eintragung der erforderlichen Maßangaben, Materialbestimmung und textlichen Ausführungen (exkl. Montage- und Werkstattzeichnungen). Koordination und Integration der Leistungen anderer an der planungsfachlich beteiligten Projektanten.